Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Gemeinde St. Kathrein am hauenstein können rechtswirksam per E-Mail an die E-Mail-Adresse gde@st-kathrein-hauenstein.steiermark.at eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen werden folgende Formate bestimmt:
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung Kommentar |
---|---|---|
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT |
Portable Document Format | Acrobat Writer, diverse Freeware-Programme | |
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC (Ab MS Office 97) |
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG |
ZIP | ZIP, Winzip | *.ZIP |
Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der Gemeinde St. Kathrein am Hauenstein eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.