V o l k s b e g e h r e n
Verlautbarungen
Unterstützungserklärungen
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Klicken Sie HIER um die Liste der aktuellen Volksbegehren (inkl. Text) zu öffnen.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“ , insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?
Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz, persönlich auf dem entsprechenden Formular; an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben);
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.
Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.
Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.
Wie kommt es zu einem Volksbegehren?
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufgelegt werden kann (Eintragungsverfahren), ist ein gesetzlich genau vorgeschriebenes Procedere erforderlich.
1. Anmeldung (Registrierung)
2. Sammlung von Unterstützungserklärungen („Einleitungsverfahren“)
3. Vorlage eines Einleitungsantrages
4. Eintragungsverfahren
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