Mietwohnungen
Leerformular Wohnungsansuchen
Grundsätzliche Info’s
Wohnungen
Die Wohnungen sind gänzlich unmöbliert.
Kaution
Vor Beginn eines jeden Mietverhältnisses ist eine Kaution in Höhe von 3 Brutto-Monatsmieten zu entrichten (Keine Ratenzahlung möglich. Betrag muss vor Schlüsselübergabe zur Gänze bezahlt sein). Dieser Betrag dient dazu, Forderungen gegen den Mieter sowie Mietrückstände oder eventuelle Schäden am Mietgegenstand zu decken. Trifft dies nicht zu, wird die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder rückerstattet.
Monatliche Vorschreibung
In der monatlichen Vorschreibung sind der Hauptmietzins, Betriebskosten, Verwaltungskostenbeitrag, anteilige Heizkosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Im Frühjahr des jeweiligen nächsten Jahres werden die gesamten Heizkosten berechnet, dass ergibt dann entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben (je nach Strenge des Winters). Die Vorschreibungen erfolgen über unsere Hausverwaltung (Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft der Elin GmbH).
Stromkosten
Um den Strom hat sich jeder Mieter selbst zu kümmern (separate Kosten!).
Heizung
Das Haus verfügt über eine Heizöl-Zentralheizung.
Öfen innerhalb der Wohnung sind unter gewissen Voraussetzungen gestattet.
TV-Kabelfernsehanlage
Im Haus ist eine Kabelfernsehanlage mit rund 60 Programmen installiert. Um alle Programme empfangen zu können, benötigen Sie entweder einen Fernseher mit integriertem DVB-C Receiver oder einen externen DVB-C Receiver, welcher an den Fernseher angeschlossen wird. Die Montage von SAT-Empfangseinrichtungen außerhalb der Wohnung ist nicht erlaubt. Kabelfernsehen wird separat über die jeweilige Kabelfirma verrechnet.
Wohnungsbesichtigung
Die Wohnungen stehen, gegen vorheriger Terminvereinbarung, zur Besichtigung zur Verfügung!
Wohnungsansuchen
Wurde eine Wohnung bereits besichtigt, ist bei Interesse ein Wohnungsansuchen an die Gemeinde zu stellen. Ein solches Ansuchen finden Sie ganz oben auf dieser Seite zum Download.
Einkommensnachweise
Eine Mietwohnung wird nur unter der Voraussetzung eines geregelten Einkommens vergeben. Zu jedem Wohnungsansuchen sind deshalb Einkommensnachweise der letzten 3 Monate vorzulegen.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Gemeinde St. Kathrein a. H. (Eigentümer)
St. Kathrein 132
8672 St. Kathrein am Hauenstein
Tel.: 03173/4030, Fax: DW 4, E-Mail: gde@st-kathrein-hauenstein.steiermark.at
Gemeinn. Siedlungsgesellschaft der ELIN GmbH (Hausverwaltung)
Straußgasse 2
8160 Weiz
Tel.: 03172/2869